Feuerlöscher Feuerlöscher sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung von Feuern in der Entstehungsphase. Deshalb sollte jeder mit einem Feuerlöscher umgehen können und wissen, wo der nächste Feuerlöscher untergebracht ist. Beschriftung und Symbole beachten Jeder sollte sich mit der Aufschrift des Löschers vertraut machen, insbesondere damit, wie er im Ernstfall zu betätigen ist. Öfters findet man einen Feuerlöscher der Brandklassen ABC mit 6 kg Löschmittelinhalt vor. Dieser Feuerlöscher eignet sich zum Löschen brennbarer fester Stoffe (Brandklasse A), brennbarer Flüssigkeiten (Brandklasse B) und brennbarer Gase (Brandklasse C). Grundregeln beim Einsatz von Feuerlöschern Beim Einsatz von Feuerlöschern gibt es einige Grundregeln, die man beachten sollte. Wichtig ist, dass Ruhe und Übersicht gewahrt und die Feuerwehr gerufen wird. Zur Inbetriebnahme muss der Feuerlöscher erst entsichert werden. Dabei muss, je nach Bauart des Feuerlöschers, meistens ein Sicherungsstift entfernt werden. Danach dauert es etwa zwei Sekunden bis sich der Druck im Löschmittelbehälter aufgebaut hat. Zu Ihrer Sicherheit halten Sie bitte ausreichenden Abstand vom Feuer, da sich erst bei einem gewissen Abstand (ca. 5 Meter) die volle Wirkung des Löschmittels entfaltet. Des Weiteren sollte der Feuerlöscher in einer aufrechten Position befinden. Um den Löscherfolg beobachten zu können, sollten immer nur kurze Stöße abgegeben werden. So verhindert man auch, dass der Löscher in kürzester Zeit leer ist. Die Mindestspritzdauer eines Pulverlöschers dauert nur etwa neun Sekunden. Der Feuerlöscher sollte immer mit dem Wind und nicht gegen die Windrichtung eingesetzt werden. Stehen mehrere Feuerlöscher zur Verfügung, so sollten nicht alle auf einmal verbraucht werden. Den Feuerlöscher nie ganz entleeren, damit für wiederaufflammende Brandherde noch eine Reserve nutzbar bleibt. Leere Löscher sollten sofort wieder nachgefüllt werden, auch solche, die nur teilweise geleert wurden. Zur Sicherheit müssen sämtliche Löscher alle zwei Jahre vom Hersteller oder einem dafür Beauftragten überprüft werden.