Rauchmelderpflicht in Hessen In Hessen werden Rauchmelder in Wohnungen zur Pflicht. Dies hat der hessische Landtag am 10. Juni 2005 entschieden und die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen. Auszug aus der HBO - § 13 Absatz 5 (Stand: 20. Juni 2005): "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten." Was Sie bei dem Kauf und der Installation von Rauchmeldern beachten sollten, haben wir auf einer extra Seite über Rauchmelder für Sie zusammengestellt.